Altersvorsorgepflicht für Selbstständige: Was Gründer und Solo-Selbstständige 2025 erwartet

Die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist zurück auf der politischen Agenda! Was lange als „alter Hut“ galt, wird mit der neuen Koalition 2025 wieder hochaktuell. Vor allem Solo-Selbstständige und Gründer müssen sich jetzt dringend mit diesem Thema auseinandersetzen, denn es drohen verpflichtende Beitragszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Was bedeutet die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige?
Laut Informationen aus Berliner Koalitionskreisen wird die Altersvorsorgepflicht für Solo-Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen. Das bedeutet: Wer keinen privaten, insolvenzsicheren Vorsorgevertrag nachweisen kann, wird automatisch pflichtversichert.
Die monatlichen Beiträge sollen zwischen 289 Euro und 1366 Euro liegen – je nach Einkommenssituation und Einstufung. Dies stellt vor allem für junge Gründer und kleinere Selbstständige eine erhebliche finanzielle Belastung dar.
Politischer Wille: Zielgerichtete Pflichtversicherung
Bereits in früheren Legislaturperioden war die Altersvorsorgepflicht ein Wunschziel der Politik, insbesondere der SPD. Nun könnte es ernst werden. Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) sprach am 18.04.2024 von einer „großen Anti-Selbstständigen-Offensive“ der Deutschen Rentenversicherung.
Was müssen Selbstständige jetzt tun?
Warten ist keine Option! Sobald die neue Koalition einen Stichtag bekannt gibt, sind alle Selbstständigen betroffen, die bis dahin keinen Nachweis einer privaten Altersvorsorge haben. Die Konsequenz:
- Pflichtmitgliedschaft in der DRV
- Rückwirkende Beitragszahlungen
- Kein Ausstieg mehr möglich
Bereits im letzten Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass Selbstständige zwischen verschiedenen insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen dürfen. Das bedeutet: Wer jetzt handelt, kann sich vor der Pflichtmitgliedschaft in der DRV schützen.
Welche Alternativen gibt es?
Um der Versicherungspflicht zu entgehen, muss eine privatwirtschaftliche Altersvorsorge nachgewiesen werden. Diese muss insolvenzsicher sein.
Doch Vorsicht: Nicht jede private Rentenversicherung wird anerkannt! Es ist entscheidend, sich frühzeitig mit den richtigen Modellen zu befassen.
Handeln Sie jetzt – bevor es zu spät ist!
Selbstständige und Gründer sollten sich nicht auf politische Entwicklungen verlassen, sondern selbst aktiv werden. Wer sich nicht rechtzeitig um eine private Altersvorsorge kümmert, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung eingegliedert und kann sich nicht mehr befreien.
Lassen Sie sich beraten! Ich kenne die passenden Modelle und Vorgehensweisen und kann Ihnen helfen, eine individuell passende Lösung zu finden.
Haben Sie sich bereits mit diesem Thema beschäftigt? Lassen Sie uns sprechen – bevor die Frist verstrichen ist!