Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ab 2025? – Was Gründer jetzt wissen müssen

Die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige kommt – und zwar schneller als viele denken. Wie aus Berliner Koalitionskreisen zu hören ist, plant die Bundesregierung, ab 2025 eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) für Gründer und Solo-Selbstständige umzusetzen.
Für viele bedeutet das: monatliche Beiträge zwischen 289 € und 1.366 €, abhängig von Einkommenssituation, Alter und Einstufung. Ein echtes Damoklesschwert, das über der freien unternehmerischen Lebensweise hängt – und das vielen bereits bekannten „alten Hut“ plötzlich wieder topaktuell macht.
Die große Anti-Selbstständigen-Offensive?
Am 18. April 2024 schrieb der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) von einer „großen Anti-Selbstständigen-Offensive“ der Deutschen Rentenversicherung. Für viele Selbstständige fühlt sich diese Entwicklung wie ein staatlich erzwungener Eingriff in ihre Unabhängigkeit an.
Tatsächlich ist der politische Wille, Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung zu zwingen, nicht neu. Besonders die SPD hat sich dieses Vorhaben seit Jahren auf die Agenda geschrieben. Doch nun scheint die Umsetzung näher als je zuvor – mit verbindlichen gesetzlichen Vorgaben bereits im Jahr 2025.
Was bedeutet das konkret für Solo-Selbstständige und Gründer?
Die geplante Regelung sieht vor, dass alle neu gegründeten Solo-Unternehmen sowie bestehende Selbstständige ohne anerkannten Altersvorsorgevertrag rückwirkend versicherungspflichtig werden – zum Stichtag, der von der Koalition noch bekannt gegeben wird.
🔒 Ohne Nachweis eines privaten, insolvenzsicheren Altersvorsorgevertrags droht die Pflichtversicherung.
📆 Wer den Stichtag verpasst, muss sich rückwirkend in die gesetzliche Rentenversicherung einreihen – ohne Chance auf Befreiung.
Die Lösung: Eigeninitiative und private Vorsorge
Die gute Nachricht: Selbstständige können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen – wenn sie rechtzeitig handeln. Voraussetzung ist, dass ein geeigneter privater Altersvorsorgevertrag vor dem Stichtag abgeschlossen wird.
Im letzten Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass eine Wahlmöglichkeit zwischen insolvenzsicheren Vorsorgeformen bestehen soll. Doch wer auf ein politisches Wunder wartet, läuft Gefahr, seine Gestaltungsfreiheit zu verlieren.
Wichtig ist:
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