Die Finanzierungsbrache in Deutschland wird sehr von den Banken, Sparkassen, Volksbanken, Privatbanken und Bausparkassen dominiert.
Seit vielen Jahrzehnten dominieren diese Banken und Sparkassen die Finanzierungen und vergeben Kredite, Darlehen, Immobilienkredite, Privatkredite, Konsumkredite und Verbraucherdarlehen an Bürger, Angestellte, Arbeiter, Handwerker, Beamte, Freiberufler und Selbstständige.
Aber was sind denn eigentlich Kredite und Darlehen und wie funktionieren diese Kredite und Darlehen genau?
Kredite und Darlehen sind seit vielen Jahrhunderten das ureigene Geschäft der Banken und Sparkassen weltweit und somit auch in Deutschland bekannt und verbreitet. Die Kredite und Darlehen werden von den Banken und Sparkassen für einen besonderen Verwendungszweck gegen eine Gebühr sog. Zinsen ausgegeben. Es wird nach dem Nominal- und Effektivzinssatz unterschieden. Der Effektivzinssatz beinhaltet alle Gebühren des Kredits und Darlehens von der Bank oder Sparkasse. Der Effektivzinssatz sollte als Vergleichsgröße am Markt beim Vergleichen herangezogen werden.
Die Rückführung des Kredits und Darlehens nennt man Tilgung, also die effektive Zurückzahlung an die Bank. Der Kunde und Sparer geht auf die Bank oder Sparkasse zu und äußert seinen Wunsch zur Kreditaufnahme und Darlehensaufnahme.
Die Bank oder Sparkasse verlangt nun sehr viele ausführlichen Unterlagen wie z.B. zum Verdienst, Gehaltsangaben, Immobilienübersicht, Vermögensübersicht und alle weiteren Unterlagen zur erworbenen oder geplanten Immobilie, Eigentumswohnung, Geschäftshaus, Mietshaus, Hochhaus, Gewerbeimmobilie, etc.
Es wird bei der Bank oder Sparkasse geschaut, inwiefern sich der Kunde, Sparer, Beamte, Angestellte, Arbeiter, Handwerker, Freiberufler, Selbstständige und Interessent das Darlehen und die Kredite leisten kann.
Das bedeutet konkret es wird jetzt also die heutige Lebenssituation angeschaut, aber auch die zukünftige Lebenssituation. Aber warum tun das Banken und Sparkassen überhaupt?
Nach der neuen Wohnimmobilienkreditrichtline WIKR müssen die zu vergebenden Kredite und Darlehen von den Banken oder Sparkassen sehr genau geprüft werden. Früher wurde lediglich die Einkommenssituation und die regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben überprüft.
Nach der neuen Wohnimmobilienkreditrichtline WIKR wird nun aber auch im Vorfeld überprüft, ob sich ab zu zeichnende Lebensveränderungen eintreffen können?
Was ist aber eine mögliche zukünftige Lebensveränderung?
Weiterhin berücksichtigen Banken oder Sparkassen vor der Kreditgewährung, welchen Familienstand man hat, wie viele Kinder vorhanden sind, ist der Arbeitsplatz sicher, wo wird die Immobilie, Eigentumswohnung, Geschäftshaus, Mietshaus, Hochhaus erworben, etc.
Der zweite große Block ist die Prüfung der Immobilie, Eigentumswohnung, Geschäftshaus, Mietshaus, Hochhaus, Gewerbeimmobilie welchen Marktpreis in der Gegend die Immobilie besitzt oder zu erzielen ist.
Die Darlehenshöhe und die Kredithöhe werden dann ins Verhältnis zum Markpreis gesetzt. Die internen Bankregeln entscheiden dann, ob und in welcher Höhe der Kunde diesen Kredit und ein Darlehen erhalten kann.
Vor wenigen Jahren wurde die neue europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie WIKR in deutsches nationales Recht umgewandelt. Jetzt müssen die Banken noch viel mehr Parameter und Punkte bei der Kreditgewährung und Darlehensgewährung prüfen. Das hat dazu geführt, dass die Banken und Sparkassen zurückhaltender bei der Kreditvergabe und Darlehensvergabe geworden sind.
Welche Darlehensarten gibt es überhaupt?
Es gibt die sogenannten Annuitätendarlehen und Tilgungsdarlehen. Bei einem Annuitätendarlehen werden gleichbleibende monatliche Raten vom Kunden und Darlehensnehmer monatlich oder jährlich an die Bank oder Sparkasse bezahlt und an die Banken oder Sparkassen überwiesen.
Innerhalb dieser Annuitätenrate werden interne Anteile an Zins und die Rückzahlung an die Bank getätigt die sogenannte Tilgung. Die Bank verwendet als Preis, Gebühr für den Kredit bzw. für das Darlehen zwei Zinssätze-einmal den Nominalzinssatz und den Effektivzinssatz.
Beim Effektivzinssatz sind bereits alle Gebühren nach Preisangabenverordnung berücksichtigt und beinhaltet und der Effektivzinssatz sollte als Vergleichsgröße für den Verbraucher als Richtwert beim Vergleichen der einzelnen Bankangebote oder Sparkassenangebote am Markt herangezogen werden.
Neben den Banken oder Sparkassen haben sich die letzten Jahren viele unabhängige Berater, Vermittler, Darlehensvermittler, Versicherungsmakler bei der Finanzierung von Immobilienfinanzierungen und Kreditvergaben am Markt etabliert.
Deren Vorteil ist in der Regel, die unabhängige Beratung gegenüber den vielen Banken und Sparkassen und sie können außerdem sehr viele Banken und Sparkassen mit Ihren Vergleichsprogrammen anfragen. Das Vergleichsprogramm zeigt automatische Tipps, Machbarkeiten und Hilfen an, somit können keine wichtigen und wertvollen Kreditinhalte im Beratungsgespräch vergessen werden.
Somit ist grundsätzlich gewährleistet, dass viele Angebote eingeholt werden können, so wie es regelmäßig auch die Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest, Experten, Verbraucherschützer und Gutachter etc. einfordern und empfehlen.
Warum also nur mit einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse sprechen, wenn man mit einem Vermittler, Berater alle Banken oder Sparkassen anfragen kann?
Oftmals erhält der Interessant, Kunde, Sparer, Angestellte, Arbeiter, Handwerker, Freiberufler, Selbstständig, Beamte auch Insider Tipps über die Bank oder Sparkasse und zusätzlich eine unabhängige Beratung nach der WIKR. (Absicherungen)
Die Abwicklung erfolgt über den Berater und Vermittler und dieser hält dem Interessenten und zukünftigen Kunden auch den Rücken frei. Oftmals kann der Berater und Vermittler auch das wichtige Versicherungsgeschäft nach der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie WIKR ansprechen und beraten.
Die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie WIKR fordert und empfiehlt verschiedene Lebensrisiken wie z.B.
damit die Kreditraten und Darlehensraten in jeder Lebenssituation immer weiter monatlich gezahlt werden können.
Beim Ausbleiben der Absicherung der Lebensrisiken wird die Familie und der Einzelne in erhebliche Gefahr gebracht.
Denn beim Ausbleiben der regelmäßigen Darlehensraten an die Bank oder Sparkasse, kann diese das Darlehen kündigen und direkt fällig stellen. Je nach Kreditvertrag sind unterschiedliche Regelungen zwischen einerseits dem Kunden und andererseits der Bank oder Sparkasse festgehalten, allerdings setzt man sich der Gefahr erfahrungsgemäß bereits ab einer rückständigen Rate direkt aus.
Das bedeutet konkret, dass die Bank das Geld innerhalb einer kurzen Frist z.B. 14 Tage nach Kündigung zurückbezahlt haben möchte.
Sollte das Geld nicht bezahlt oder überwiesen werden, kann die Bank oder Sparkasse die Zwangsversteigerung in der Endkonsequenz beim örtlichen zuständigen Amtsgericht anstoßen und die Immobilie, Eigentumswohnung, Haus, Gewerbeimmobilie nach den gesetzlichen geltenden Regeln im Rahmen einer Zwangsversteigerung über das zuständige Amtsgericht an den Meistbietenden Käufer verkaufen.
Viele Zwangsversteigerungen lassen sich insbesondere im Vorfeld vermeiden, wenn bei der Kreditvergabe besondere Vorgehensweisen eingehalten werden und z.B. die Wohnimmobilienkreditrichtlinie WIKR ehrlich mit dem Interessenten und späteren Kunden durch gesprochen wird. Dabei ist es ratsam, sich die Argumente zur Absicherung der Lebensrisiken anzuhören und diese auch dann zeitnah mit dem Berater umzusetzen.
Eine langwierige Krankheit, Unfallfolgen und besondere Lebenssituationen wie z.B. Scheidung oder der Tod des Partners können dazu führen, dass die Bankraten nicht mehr regelmäßig und fortlaufend bezahlt werden können. Dann schlittert man unfreiwillig in große finanzielle Probleme ab.
Das kann man vermeiden und verhindern, wenn man sich ehrlich und professionell dazu beraten lässt. Eine gute und qualifizierte Eigenrecherche sowie ein gut informierter Verbraucher ist besser für das Gespräch mit dem Versicherungsmakler dann vorbereitet. Fragen Sie bei mir wegen einer Lösung oder Zweit-Meinung gerne kostenfrei an, ich helfe Ihnen gerne weiter.