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Gesetzliche Erwerbsminderungsrenten

Gesetzliche Erwerbsminderungsrenten

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine große sozialpolitische Errungenschaft in den letzten 135 Jahren in Deutschland. Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland galt viele Jahre als vorbildlich in der Welt und ist ein wichtiger Altersvorsorgebaustein für die arbeitende Bevölkerung wie z.B. Arbeiter, Angestellte, Handwerker, Freiberufler und Selbstständige in Deutschland.

In den letzten Jahrzehnten war die gesetzliche Rentenversicherung allerdings erheblichen politischen Eingriffen der Bundespolitiker ausgesetzt und diese Politiker und Experten haben viele Reformen zu Gunsten der Bevölkerung, der Arbeiter, Angestellten, Handwerker und Selbstständigen eingeführt und vorangetrieben.

So wurde auch die Arbeitsunfähigkeit und die dadurch resultierende Erwerbsminderung neu geordnet. Nach heutiger wissenschaftlicher und neutraler Auffassung sowie nüchterner Betrachtung sind allerdings die gesetzliche Erwerbsminderungsrenten ein Rückschritt in der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen. Die monatlichen Rentenhöhen sind niedriger und faktisch viel schwerer für den Arbeiter, Angestellten, Handwerker und Selbstständigen zu erreichen.

Die maßgebliche Beurteilung, ob eine gesetzliche Erwerbsminderung vorliegt, wird durch einen Arzt der gesetzlichen Rentenversicherung festgestellt, der sich auf die gesamten übermittelten ihm vorliegenden Unterlagen bezieht. Da dieser Arzt in der Regel nicht unparteiisch ist, sondern bei der gesetzlichen Rentenversicherung angestellt tätig ist, stellt sich hier die Frage der neutralen und fairen Begutachtung.

Im Jahre 2001 hat man faktisch für alle Jahrgänge die nach 1961 geboren sind, den damaligen Arbeitsunfähigkeitsschutz (Berufsunfähigkeit) vollständig gestrichen und im Gegenzug eine minderwertige, schwächere, leistungsreduzierte gesetzliche Erwerbsminderungsrente eingeführt. Diese  gesetzliche Erwerbsminderungsrenten sollten bei Arbeitsunfähigkeit für Arbeiter, Angestellte Handwerker und Selbstständige eine staatliche Rentenzahlung im Grunde nach nur eine Grundversorgung gewährleisten.

Die Einschnitte zum letzten Nettogehalt sind gewaltig und sehr einschneidend. Dieser Sachverhalt ist den wenigsten Arbeiter, Angestellten, Handwerkern und Selbstständigen bekannt. Wie soll dieser Sachverhalt auch bekannt sein, wenn die Arbeiter, Angestellten, Handwerker und Selbstständigen vorher nie etwas mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun hatten?

Die Probleme der gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten sind in den letzten Jahren sehr stark zum Vorschein gekommen und werden von der Bevölkerung wie z.B. der Arbeiter, Angestellten, Handwerker und Selbstständigen wahrgenommen.

Viele Experten und Gutachter führen folgende Sachverhalte und Schwächen in vielen Quellen dazu auf:

  • Beantragung und Feststellung ausschließlich durch die gesetzliche Rentenversicherung
  • Amtsarztverfahren wie oben beschrieben
  • Volle Erwerbsminderungsrenten in der Regel nur ca. 30-35 % des letzten Nettoeinkommens
  • Halbe Erwerbsminderungsrenten in der Regel nur ca. 15-18 % des letzten Nettoeinkommens
  • Feststellung der Erwerbsminderungsrente nach monatelangen Amtsarztverfahren und/oder nach reiner Aktenlage ohne Rücksprachemöglichkeiten für den Betroffenen, Arzt, etc.
  • Sehr restriktive und kaum zu erfüllende Vorgaben, Parameter und Vorgehensweisen der gesetzlichen Rentenversicherung in Bezug auf die Transparenz und Feststellung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten für den Laien nicht nachvollziehbar
  • In der Regel werden 4 bis 5 Anträge von 10 Anträgen abgelehnt (Hohe Ablehnungsquoten)
  • Oftmals nur Anerkennung einer halben Erwerbsminderungsrente
  • Sehr große finanzielle Einbußen und Einschnitte zum bisherigen Nettoerwerbseinkommen treten dann ein

Wie man den o.g. Zahlenmaterial und der geschilderten Faktenlage entnehmen kann, sind die gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten im Fall der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr zur menschenwürdigen Versorgung und Aufrechterhalten des Lebensstandards ausreichend.

Selbstständige oder Freiberufler ohne Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung gehen sogar ganz leer aus und wissen sehr oft nicht über diesen Sachverhalt Bescheid und sind daher im Leistungsfall sehr betroffen.

Daher raten seit vielen Jahren Verbraucherschützer, Stiftung Warentest, anerkannte Finanzexperten, Gutachter, Berater und man kann es in allen Medien, Zeitungen sowie im Internet lesen, dass man eine ergänzende (aufstockende) privaten Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollte.

Was ist aber eine private Berufsunfähigkeitsversicherung? Was ist dabei zu beachten und zu berücksichtigen? Wann sollte ich eine private Berufsunfähigkeitsvertrag abschließen? In welcher Höhe kann ich diesen Vertrag abschließen? Welche Absicherungshöhe ist empfehlenswert? Welche maximale Höhe darf ich abschließen? Wie kann ich bei den Prämien für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sparen? Welche Fragen zur Gesundheit muss ich beantworten? Welche Vorgehensweise bietet sich bei dem Abschluss an?

Fragen über Fragen… Welcher Laie oder Angestellte, Arbeiter, Handwerker und Selbstständige blickt da von alleine durch?