Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland
Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist einer der wichtigsten Hauptzweige des Sozialgesetzbuchs in Deutschland. Die gesetzliche Rentenversicherung hat eine lange und große Tradition in Deutschland.
Die gesetzliche Rentenversicherung wurde im letzten Jahrhundert, im Jahre 1889 im damaligen Deutschen Reich eingeführt und hat es bis heute zu einer wertvollen und tragenden Säule der Arbeitnehmer, Angestellten, Arbeiter, Freiberufler und Selbstständigen geschafft, damit eine Rente im Rentenalter gezahlt wird.
Für viele Arbeiter, Angestellte, Selbstständige, Freiberufler und freiwillig Versicherte Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung bildet die gesetzliche Rentenversicherung die Hauptsäule der Renteneinnahmen im Rentenalter ab 67 Lebensjahren.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein sog. Umlageverfahren und wird aus allen Beitragseinnahmen aller Beitragszahler finanziert. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Beiträge regelmäßig z.B. monatlich an die gesetzliche Rentenversicherung abzuführen.
Dabei wird auch der Anteil und Beitrag für den Arbeitnehmer automatisch mit abgeführt und die jährlichen Kontenmeldungen an die gesetzliche Rentenversicherung für die Arbeiter, Angestellte, Freiberufler, Selbstständige und freiwillig versicherten Mitglieder vorgenommen.
In der Regel beteiligen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils zu 50% an den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Im Rentenalter mit 67 erhält man eine monatliche lebenslange Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Von der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird automatisch vorher die Beiträge zur Krankenversicherung abgezogen. Dieser Sachverhalt ist vielen Rentnern nicht bekannt, daher wird oft fälschlicherweise vom Rentner angenommen, er würde keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung im Rentenalter bezahlen.
Wie auch die anderen Zweige des Sozialgesetzbuches SGB unterliegt auch die gesetzlichen Rentenversicherung einen direkten Zugriff der Politik in Berlin. Seit vielen Jahren wir die gesetzliche Rentenversicherung von Politikern bearbeitet und durch viele Vorschläge reformiert.
In den letzten Jahrzehnten gab es viele Reformen, die die Rentenberechnung und weitere Zugangsfaktoren direkt und maßgeblich beeinflusst haben. Einige Reformen und Eingriffe waren für Arbeiter, Angestellte, Selbstständige, Freiberufler und freiwillig versicherten Mitglieder nachteilig, da sie die Rentenhöhe gemindert haben. Aus diesem Grund steht die gesetzliche Rentenversicherung immer wieder in einem starken medialen Fokus der Politik, Bevölkerung und der Öffentlichkeit.
Einfach gesprochen entrichten alle Angestellten, Arbeiter, Handwerker, Freiberufler, Unternehmer und freiwillig versicherten Selbstständigen einen monatlichen festgelegten Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung.
Im Rentenalter also in der Regel mit 67 erhalten Rentner eine lebenslange monatliche Rente.
Die aktuellen Werte für das Jahr 2021 betragen:
- Rentenwert West monatlich: 34,19 Euro
- Rentenwert Ost monatlich: 33,47 Euro
- Bezugsgröße West jährlich: 39.480 Euro
- Bezugsgröße Ost jährlich: 37.380 Euro
- Beitragssatz 18,60 % vom Arbeitslohn bzw. jährlichen Gewinn
- Monatliche Beiträge zwischen 83,70 Euro (Mindestbeitrag) und 1.320 Euro (Höchstbeitrag)#
Welche stark vereinfachten Rechenbeispiele gelten nun dazu?
Jeder Arbeitnehmer, Angestellte und freiwillig Versicherte Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält eine monatliche lebenslange Rente mit 67, wenn er im Durchschnitt je nach Bezugsgröße West 39.480 Euro oder Ost 37.380 Euro jährlich verdient.
Er erhält dazu in der Regel einen sogenannten Entgeltpunkt.
Der Wert des Entgeltpunktes beträgt aktuell 34,19 / 33,47 Euro (West/Ost) monatlich.
Beispiel Angestellter:
Von seinem Gehalt werden monatlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer insgesamt 600 Euro in der Summe an die gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt.
Er bekommt pro Verdienst der Bezugsgröße einen Entgeltpunkt pro Jahr.
- Beitrag 600 Euro x 12 Monate = 7.200 Euro Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung pro Jahr.
Vereinfachter Rentenanspruch: Ein Entgeltpunkt (1 EP) = 34,19 Euro (West) bzw. 33,47 Euro (Ost)= 12 Monate x 34,19 Euro= 410,28 JAHRESRENTE oder MONATSRENTE 34,19/33,47 Euro!
Aus diesem einfachen Rechenbeispiel kann jeder Arbeiter, Angestellte, Selbstständige, Freiberufler und freiwillig versichertes Mitglied entnehmen, in welcher ungefähren Höhe er im Rentenalter eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen wird.
Aus diesem Grund mahnen Politiker, Verbraucherschützer und viele Fachmedien an, dass eine ergänzende private Altersversorgung existentiell notwendig ist und diese bis zum Rentenalter aufgebaut werden muss.