Versicherungsmakler oder Direktversicherer: Wo liegt der echte Mehrwert?

Versicherungen lassen sich heute innerhalb weniger Minuten online abschließen. Tarif auswählen, persönliche Daten eingeben, Antrag absenden – fertig. Warum also überhaupt noch einen Versicherungsmakler einschalten?

Die Antwort lautet: Weil der Preis einer Versicherung nur ein Teil der Entscheidung ist. Mindestens genauso wichtig sind der tatsächliche Leistungsumfang, die korrekte Erfassung des Risikos, die Vertragsbedingungen, die Betreuung während der Laufzeit und die Unterstützung, wenn tatsächlich ein Schaden eintritt.

Ein Direktabschluss kann für Menschen sinnvoll sein, die ihre Risiken selbst einschätzen, Versicherungsbedingungen vergleichen und die Vertragsverwaltung eigenständig übernehmen möchten. Wer dagegen Wert auf eine individuelle Analyse, einen breiteren Marktvergleich und einen persönlichen Ansprechpartner legt, kann von einem unabhängigen Versicherungsmakler deutlich stärker profitieren.

Kurz erklärt: Direktversicherer oder Versicherungsmakler?

Der grundlegende Unterschied liegt nicht darin, ob eine Versicherung „gut“ oder „schlecht“ ist. Entscheidend ist, wer auf welcher Seite steht und auf welcher Grundlage eine Empfehlung entsteht.

Ein Direktversicherer bietet die Produkte des eigenen Unternehmens an. Ein Versicherungsmakler wird dagegen im Auftrag seines Kunden tätig. Das Versicherungsvertragsgesetz definiert einen Versicherungsmakler als Vermittler, der für den Auftraggeber tätig wird, ohne von einem Versicherer mit der Vermittlung beauftragt zu sein.

Zudem verlangt § 60 VVG grundsätzlich, dass ein Versicherungsmakler seiner Empfehlung eine hinreichende Zahl von Versicherungsverträgen und Versicherern zugrunde legt. Eine eingeschränkte Auswahl ist möglich, muss dem Kunden jedoch entsprechend kenntlich gemacht werden.

Kriterium Direktversicherer Versicherungsmakler
Produktauswahl Produkte des jeweiligen Versicherers Auswahl aus mehreren geeigneten Versicherern
Beratung Beratung innerhalb des eigenen Angebots Analyse der individuellen Wünsche und Bedürfnisse
Ansprechpartner Je nach Anbieter digital, telefonisch oder wechselnd Persönlicher Ansprechpartner
Dokumentation Abhängig vom Vertriebsweg und Beratungsanlass Gesetzliche Beratungs- und Dokumentationspflicht
Schadenfall Direkter Kontakt zum Versicherer Unterstützung durch den Makler im vereinbarten Umfang
Vertragsprüfung Fokus auf eigene Tarife Vergleich verschiedener Lösungen möglich

1. Der Antrag: Kleine Fehler können große Auswirkungen haben

Ein Versicherungsantrag ist mehr als ein Bestellformular.

Je nach Versicherung werden Gesundheitsdaten, berufliche Tätigkeiten, Vorschäden, Gebäudedaten, Nutzungsarten oder andere Risikomerkmale abgefragt. Versicherungsnehmer müssen ihnen bekannte und vom Versicherer abgefragte gefahrerhebliche Umstände grundsätzlich korrekt angeben.

Gerade bei komplexeren Versicherungen kann deshalb bereits die Antragstellung entscheidend sein.

Bei einem reinen Onlineabschluss muss der Kunde die Fragen weitgehend selbst verstehen, seine Situation einordnen und die erforderlichen Angaben zusammenstellen. Das ist bei einer einfachen Standardversicherung möglicherweise unproblematisch. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, privaten Krankenversicherung oder anspruchsvollen gewerblichen Absicherung sieht das schnell anders aus.

Ein Versicherungsmakler beginnt deshalb idealerweise nicht mit einem Produkt, sondern mit einer Risiko- und Bedarfsanalyse.

Welche Risiken bestehen tatsächlich? Welche davon können finanziell existenzbedrohend werden? Welche Risiken sind bereits ausreichend abgesichert? Wo bestehen Lücken oder Doppelversicherungen?

Anschließend können geeignete Lösungen verglichen und der Antrag strukturiert vorbereitet werden.

Wer verschiedene Tarife nicht nur nach dem Preis, sondern auch nach Leistungen und Bedingungen gegenüberstellen möchte, findet dazu weitere Informationen unter Versicherungsvergleiche bei Michael Zivcic.

Wichtig: Ein Makler nimmt dem Kunden nicht jede Verantwortung ab

Auch bei einer Beratung durch einen Versicherungsmakler muss der Kunde richtige und vollständige Angaben machen. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass er bei der Ermittlung seines Bedarfs und bei der Vorbereitung des Versicherungsschutzes fachlich begleitet wird.

Für Versicherungsmakler bestehen darüber hinaus gesetzliche Beratungs- und Dokumentationspflichten. Werden Pflichten aus §§ 60 oder 61 VVG schuldhaft verletzt und entsteht dem Versicherungsnehmer dadurch ein Schaden, sieht § 63 VVG grundsätzlich eine Schadensersatzpflicht vor.

Das ist wesentlich präziser als die pauschale Aussage, ein Makler „übernehme die Haftung des Kunden“.

2. Persönliche Betreuung statt anonymer Vertragsverwaltung

Der vielleicht größte Unterschied zeigt sich häufig nach dem Abschluss.

Eine Versicherung begleitet einen Menschen teilweise über Jahrzehnte. Während dieser Zeit verändern sich Einkommen, Beruf, Familie, Wohnsituation, Immobilien, Unternehmen und persönliche Ziele.

Eine Police, die heute hervorragend passt, muss deshalb nicht zwangsläufig in zehn Jahren noch optimal sein.

Bei einer persönlichen Betreuung gibt es einen Ansprechpartner, der die bisherige Situation kennt und Veränderungen in den bestehenden Versicherungsschutz einordnen kann.

Ein Umzug kann beispielsweise Auswirkungen auf Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen haben. Mit einer Familiengründung verändern sich häufig Absicherungs- und Vorsorgebedarf. Eine Selbstständigkeit bringt vollkommen andere Risiken mit sich als ein Angestelltenverhältnis.

Genau deshalb ist auch der regelmäßige Kontakt zum Versicherungsmakler sinnvoll.

Es geht nicht darum, jedes Jahr neue Versicherungen abzuschließen. Ein gutes Ergebnis einer Überprüfung kann genauso gut lauten: Die bestehenden Verträge passen weiterhin und müssen nicht verändert werden.

3. Im Schadenfall zeigt sich der tatsächliche Wert einer Versicherung

Versicherungen werden nicht für den Vertragsabschluss gekauft. Sie werden für den Moment gekauft, in dem etwas passiert.

Und genau dann beginnen häufig die entscheidenden Fragen:

Ist der Schaden vom Vertrag gedeckt? Welche Unterlagen werden benötigt? Welche Fristen sind zu beachten? Welche Informationen benötigt der Versicherer? Gibt es Ausschlüsse oder besondere Obliegenheiten?

Beim Direktabschluss führt der Versicherungsnehmer die Kommunikation normalerweise unmittelbar mit seinem Versicherer.

Bei einer Betreuung über einen Makler kann dieser – abhängig von Maklervertrag und Vollmacht – die Schadenmeldung vorbereiten, Unterlagen strukturieren, die Kommunikation begleiten und dabei helfen, den vertraglichen Versicherungsschutz einzuordnen.

Der Makler ersetzt dabei weder Versicherer noch Rechtsanwalt und kann selbstverständlich keine Versicherungsleistung garantieren. Sein Vorteil liegt vielmehr darin, dass der Kunde einen fachkundigen Ansprechpartner hat, der den Vertrag bereits kennt und ihn durch den Prozess begleiten kann.

Gerade bei größeren Sach-, Haftpflicht- oder Gewerbeschäden kann diese Unterstützung erheblich wertvoller sein als einige Euro Beitragsersparnis pro Jahr.

Und wenn ein Versicherer einen Vertrag sogar kündigt, entstehen zusätzliche Fragen. Welche Möglichkeiten dann bestehen, erkläre ich ausführlich im Beitrag „Kündigung von der Versicherung erhalten?“.

4. Nicht nur heute vergleichen, sondern langfristig prüfen

Der günstigste Tarif von heute muss nicht dauerhaft der sinnvollste Vertrag bleiben.

Versicherer verändern Tarife, Bedingungen und Beiträge. Gleichzeitig verändern sich die persönlichen Risiken des Versicherungsnehmers.

Deshalb ist ein guter Versicherungsvergleich kein einmaliger Vorgang.

Ein Versicherungsmakler kann bestehende Verträge im Laufe der Betreuung erneut prüfen und feststellen, ob der Schutz weiterhin zur aktuellen Situation passt. Dabei geht es nicht zwangsläufig um einen Anbieterwechsel.

Manchmal ist eine Anpassung des bestehenden Vertrages sinnvoller. Manchmal besteht bereits ein sehr guter Altvertrag. Und manchmal zeigt der Marktvergleich, dass ein anderer Tarif deutlich bessere Bedingungen bietet.

Diese ergebnisoffene Betrachtung ist ein wesentlicher Vorteil einer unabhängigen Betreuung.

5. Auswahl statt Beschränkung auf einen einzelnen Anbieter

Ein Direktversicherer kann naturgemäß nur Versicherungen aus dem eigenen Haus anbieten.

Ein Versicherungsmakler ist nicht in gleicher Weise an die Produktpalette eines einzelnen Versicherungsunternehmens gebunden. Nach § 60 VVG soll die Empfehlung grundsätzlich auf einer hinreichenden Zahl geeigneter Versicherungsverträge und Versicherer beruhen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Versicherungsmakler automatisch jeden Versicherer Deutschlands vergleicht. Entscheidend ist die konkrete Beratungsgrundlage. Transparenz ist deshalb wichtiger als Werbeaussagen wie „100 Prozent des Marktes“.

Für Kunden entsteht daraus ein entscheidender Vorteil: Nicht das vorhandene Produkt muss zum Kunden passend gemacht werden – zunächst werden Bedarf und Anforderungen bestimmt und anschließend geeignete Lösungen gesucht.

Genau diese Vorgehensweise entspricht meiner Philosophie bei Michael Zivcic: erst verstehen, dann vergleichen und anschließend nachvollziehbar entscheiden. Auf meiner Seite Über mich erfahren Sie mehr über meine Arbeitsweise und meine mehr als 25-jährige Erfahrung als selbstständiger Versicherungsmakler.

Ist ein Direktversicherer deshalb grundsätzlich schlechter?

Nein.

Wer eine einfache Versicherung sucht, das Risiko gut versteht, Vertragsbedingungen selbst vergleichen möchte und mit digitaler Selbstverwaltung zufrieden ist, kann sich bewusst für einen Direktabschluss entscheiden.

Eine seriöse Beratung sollte nicht behaupten, dass jeder Mensch für jede Versicherung zwingend einen Makler benötigt.

Der Mehrwert eines Versicherungsmaklers steigt jedoch insbesondere dann, wenn Risiken komplexer werden, mehrere Verträge zusammenspielen, hohe Versicherungssummen betroffen sind oder der Kunde seine Absicherung langfristig professionell betreuen lassen möchte.

Bei Berufsunfähigkeit, privater Krankenversicherung, Immobilien, Altersvorsorge und Gewerbeversicherungen können Unterschiede in Bedingungen und Vertragsgestaltung erheblich wichtiger sein als ein kleiner Beitragsunterschied.

Preis oder Leistung: Was sollte beim Versicherungsvergleich entscheiden?

Ein niedriger Beitrag ist positiv – wenn die Leistung stimmt.

Der billigste Vertrag bringt wenig, wenn genau das relevante Risiko ausgeschlossen ist oder wichtige Leistungen fehlen.

Deshalb sollte ein Versicherungsvergleich nicht ausschließlich die monatliche oder jährliche Prämie betrachten. Entscheidend sind unter anderem der konkrete Leistungsumfang, Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen, Versicherungssummen, Obliegenheiten und die Frage, ob der Vertrag überhaupt zur persönlichen Situation passt.

Genau hier liegt der Unterschied zwischen einem reinen Preisvergleich und einer individuellen Beratung.

Was ist also besser: Versicherungsmakler oder Direktversicherer?

Es gibt darauf keine pauschale Antwort.

Wer Versicherungen selbst analysieren, vergleichen und verwalten möchte, kann mit einem Direktversicherer gut zurechtkommen.

Wer dagegen einen persönlichen Ansprechpartner, eine strukturierte Risikoanalyse, den Vergleich verschiedener Anbieter und langfristige Unterstützung möchte, erhält durch einen Versicherungsmakler einen zusätzlichen Service, der weit über das reine Abschließen einer Police hinausgehen kann.

Der entscheidende Mehrwert eines guten Maklers besteht deshalb nicht darin, zwangsläufig die billigste Versicherung zu finden. Er besteht darin, gemeinsam mit dem Kunden den Versicherungsschutz zu finden, der im entscheidenden Moment tatsächlich zu dessen Situation passt.

Häufige Fragen zum Versicherungsmakler und Direktversicherer

Ist ein Versicherungsmakler unabhängig von Versicherungen?

Ein Versicherungsmakler ist im Sinne des VVG nicht von einem Versicherer mit der Vermittlung beauftragt, sondern übernimmt die Vermittlung für seinen Auftraggeber. Seine Empfehlung soll grundsätzlich auf einer hinreichenden Zahl geeigneter Versicherer und Verträge basieren; Einschränkungen der Auswahl sind möglich, müssen aber transparent gemacht werden.

Muss ein Direktversicherer überhaupt beraten?

Die Aussage „Direktversicherer beraten nicht“ wäre zu pauschal. § 6 VVG sieht auch für Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen Beratungs- und Dokumentationspflichten vor. Der wesentliche Unterschied zum Makler liegt daher nicht in einem völligen Fehlen gesetzlicher Pflichten, sondern insbesondere in der Beratungsgrundlage und darin, dass der Direktversicherer seine eigenen Produkte anbietet.

Haftet ein Versicherungsmakler für Beratungsfehler?

Verletzt ein Versicherungsvermittler schuldhaft Pflichten aus §§ 60 oder 61 VVG und entsteht dem Versicherungsnehmer dadurch ein Schaden, kann nach § 63 VVG eine Schadensersatzpflicht bestehen. Der Kunde bleibt trotzdem für seine eigenen wahrheitsgemäßen Angaben verantwortlich.

Hilft ein Versicherungsmakler auch im Schadenfall?

Das hängt vom vereinbarten Leistungsumfang, Maklervertrag und gegebenenfalls der Vollmacht ab. Im Rahmen der Betreuung kann ein Makler beispielsweise bei Schadenmeldungen, Unterlagen und der Kommunikation mit dem Versicherer unterstützen. Auf zivcic.de gehört die Betreuung von Versicherungsangelegenheiten ausdrücklich zum angebotenen Service.

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